Immobilie kaufen im Berner Oberland – Ihr Weg zum neuen Zuhause

Ein eigenes Zuhause inmitten der Berner Alpen – für viele ist das ein Lebenstraum. Die Region rund um Grindelwald bietet nicht nur eine spektakuläre Naturkulisse, sondern auch eine hohe Lebensqualität, stabile Immobilienwerte und attraktive Freizeitmöglichkeiten. Doch der Immobilienkauf ist mehr als nur eine emotionale Entscheidung – er erfordert Fachwissen, Planung und rechtliche Klarheit.

Wir unterstützen Sie dabei, diesen Schritt sicher und gut begleitet zu gehen – mit einem Rundum-Service, der Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt stellt.

Unsere Leistungen für Ihren Immobilienkauf

Individuelle Beratung & Bedarfsanalyse
Gemeinsam klären wir Ihre Wünsche, Ihr Budget und Ihre Prioritäten – damit Sie genau die Immobilie finden, die zu Ihnen passt.

Organisation von Besichtigungen & Standortberatung
Wir zeigen Ihnen passende Objekte und beraten Sie zu Lage, Infrastruktur, Freizeitangeboten und langfristigem Potenzial.

Unterstützung bei Finanzierung & Kaufnebenkosten
Wir helfen Ihnen bei der Hypothekenplanung und geben Ihnen einen Überblick über alle relevanten Kosten – von Notar bis Versicherung.

Rechtliche & steuerliche Begleitung
Wir prüfen Eigentumsverhältnisse, Baurecht, das Zweitwohnungsgesetz und begleiten Sie bei der Vertragsabwicklung.

Beratung bei Umbau & Renovation
Mit unserem Partner GRIWA ARCHITEKTUR AG unterstützen wir Sie bei Umbauideen und deren Umsetzung.

Reibungslose Übergabe
Wir kümmern uns um alle Formalitäten – inklusive Schlüsselverzeichnis, Mutationen und Dokumentation.

Gut vorbereitet zum Immobilienkauf – So treffen Sie die richtige Entscheidung!

Diese fünf Punkte werden Ihnen helfen, Ihre Prioritäten zu klären und eine fundierte Entscheidung für den Kauf Ihrer Traumimmobilie im Berner Oberland zu treffen.

1. Bedürfnisabklärung

  • Wie hoch ist mein Budget für den Kauf und die laufenden Kosten wie Steuern, Nebenkosten und Unterhalt?
  • Welche Art von Immobilie möchte ich kaufen? Bevorzuge ich eine Wohnung, ein Chalet oder ein Einfamilienhaus?
  • Welche Eigenschaften der Immobilie sind mir wichtig, z. B. die Anzahl der Schlafzimmer und Bäder, der Balkone und Stauraum?
  • Was sind meine Prioritäten in Bezug auf die Lage, z. B. die Nähe zu Schulen, Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln?
  • Welche Freizeitaktivitäten und andere Annehmlichkeiten möchte ich in der Umgebung nutzen, z. B. Skifahren, Wandern und Schwimmen?

 

Sobald Sie Ihre Bedürfnisse und Wünsche zu Ihrer Traumliegenschaft klar definiert haben, können Sie eine Fachperson kontaktieren, die Ihnen passende verfügbare Immobilien vorstellt.
Um bei einer Besichtigung einen umfassenden Eindruck der Liegenschaft zu gewinnen und alle relevanten Informationen zu erhalten, finden Sie hier einen Fragekatalog, der Ihnen hilft, die richtigen Fragen zu stellen.

Fragekatalog für Ihren Immobilienkauf

2. Finanzierung

Wenn Sie eine Immobilie kaufen möchten, ist es essenziell, sich gründlich über die verschiedenen Aspekte einer Hypothek zu informieren. In diesem Leitfaden erläutern wir die fünf wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung beachten sollten, sowie hilfreiche Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung.

  • Wählen Sie eine Bank, die über umfassende Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes verfügt, um sicherzustellen, dass Sie wertvolle Einblicke in lokale Markttrends und Preise sowie die bestmögliche Unterstützung bei der Auswahl des richtigen Hypothekendarlehens erhalten.
  • Kreditwürdigkeit: Banken prüfen die Kreditwürdigkeit einer Person, bevor sie eine Hypothek genehmigen. Stellen Sie sicher, dass Sie über ausreichende Sicherheiten und eine positive Kreditgeschichte verfügen.
  • Einkommensnachweise: Banken benötigen Nachweise über das monatliche Einkommen und sonstige Vermögenswerte. Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Dokumente bereithalten.
  • Art der Hypothek: Informieren Sie sich über die verschiedenen Arten von Hypotheken und entscheiden Sie, welche am besten zu Ihren Bedürfnissen passt.
  • Zinsen und Gebühren: Vergleichen Sie die Angebote verschiedener Banken in der Region hinsichtlich Konditionen, um das beste Angebot zu finden.

3. Kaufnebenkosten

Beim Kauf einer Liegenschaft im Kanton Bern können folgende Nebenkosten anfallen:

  • Notar- und Grundbuchamtskosten: Diese sind für die rechtliche Abwicklung des Kaufs und den Eintrag ins Grundbuch erforderlich. Sie betragen ca. 1% des Kaufpreises.
  • Handänderungssteuer: Diese kantonal erhobene Verkaufssteuer fällt beim Grundstückskauf an. Im Kanton Bern beträgt sie ca. 1,8 % des Kaufpreises.
  • Versicherungskosten: Eine Gebäude-Haftpflicht- und Hausratversicherung wird empfohlen, um Ihre Investition zu schützen. Die Gebäudeversicherung ist im Kanton Bern obligatorisch.
  • Finanzierungskosten: Bei einer Kreditaufnahme entstehen Zinsen und Gebühren, die je nach Kanton und individueller Situation variieren. Eine frühzeitige Kostenklärung ist essenziell und sollte in die Budgetplanung einfliessen.

4. Rechtliche Aspekte

Beim Kauf einer Immobilie sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu beachten. Dazu gehören unter anderem:

  • Eigentümerstatus und Grundbuch: Die Eigentumsverhältnisse und Eintragungen im Grundbuch sollten sorgfältig geprüft werden.
  • Bau- und Nutzungsbeschränkungen: Es ist wichtig, mögliche Einschränkungen bezüglich Bauvorhaben und Nutzung zu kennen.
  • Baurechtsfragen: Bestehende Baurechte und Verpflichtungen müssen geklärt werden.
  • Kaufvertrag: Ein schriftlicher Kaufvertrag stellt die rechtliche Grundlage des Erwerbs dar und sollte präzise formuliert sein.

Ein umfassendes Verständnis dieser Punkte ist entscheidend, um einen reibungslosen und rechtssicheren Immobilienkauf zu gewährleisten.

Zusätzlich zu den allgemeinen rechtlichen Vorgaben gibt es in der Schweiz spezielle Regelungen für den Erwerb von Zweitwohnungen, die im Zweitwohnungsgesetz festgelegt sind. Dieses Gesetz:

  • Begrenzt die Anzahl erlaubter Zweitwohnungen pro Gemeinde,
  • Definiert die Bedingungen für den Erwerb,
  • Regelt die Vermietung an Touristen sowie
  • Bestimmt die Besteuerung solcher Immobilien.

Käufer sollten sich frühzeitig über die Vorgaben des Zweitwohnungsgesetzes informieren, um einen rechtssicheren und reibungslosen Erwerb zu gewährleisten.

5. Übergabe

Die Übergabe einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt, der sicherstellt, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer ihre Rechte und Pflichten kennen. Um einen reibungslosen Ablauf zu sichern, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Zustand der Immobilie: In der Regel gilt das Prinzip „gekauft wie gesehen“, d. h., die Immobilie wird in dem Zustand übergeben, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Kaufs befand – es sei denn, es wurden abweichende Vereinbarungen getroffen.
  • Neubau vs. Bestandsimmobilie: Der Übergabeprozess unterscheidet sich je nach Immobilientyp. Bei Neubauten kann es sein, dass noch nicht alle Arbeiten abgeschlossen sind, während bei älteren Liegenschaften Reparaturen oder Renovierungen erforderlich sein können.
  • Schlüsselverzeichnis: Ein vollständiges Schlüsselverzeichnis stellt sicher, dass der Käufer uneingeschränkten Zugang zur Immobilie hat.
  • Eigentumsübertragung und administrative Anpassungen: Die Übergabe beinhaltet die Mutation im Grundbuch, durch die der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen wird. Zusätzlich sollten der Eigentümerwechsel bei der Gemeinde- und Tourismusverwaltung, dem Stromanbieter, den Versicherungen und gegebenenfalls der Liegenschaftsverwaltung gemeldet werden.

Eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung dieser Punkte trägt dazu bei, Missverständnisse zu vermeiden und eine sichere Übergabe der Immobilie zu ermöglichen

Zweitwohnungsgesetz – Was bedeutet das für Käufer in Grindelwald?

Grindelwald gehört zu den Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen. Deshalb gelten hier besondere Regeln für den Bau und die Nutzung von Immobilien.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Neue Zweitwohnungen dürfen grundsätzlich nicht mehr bewilligt werden, wenn der Anteil in der Gemeinde über 20 % liegt – was in Grindelwald der Fall ist.
  • Bestehende Zweitwohnungen (sogenannte altrechtliche Wohnungen, vor März 2012 bewilligt) dürfen weiterhin verkauft, vermietet und unter bestimmten Bedingungen sogar erweitert oder neu aufgebaut werden.

Was ist eine Erstwohnung – und warum ist sie wichtig?

In Grindelwald müssen Neubauten einen Mindestanteil von 35 % Erstwohnungen enthalten. Diese sind für Personen gedacht, die dauerhaft in der Gemeinde leben und dort ihren Hauptwohnsitz haben.

Für Käufer bedeutet das:

  • Nicht jede Immobilie kann als Zweitwohnung genutzt werden.
  • Bei Neubauten muss ein Teil der Fläche für Erstwohnzwecke vorgesehen sein.
  • Die Gemeinde prüft bei jedem Projekt, ob die Vorgaben eingehalten werden.

Lex Koller – Immobilienkauf für ausländische Personen

Die Lex Koller regelt, ob und unter welchen Bedingungen ausländische Personen Immobilien in der Schweiz kaufen dürfen.

Kurz erklärt:

  • Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz dürfen nur unter bestimmten Bedingungen Immobilien erwerben.
  • Der Kauf von Ferienwohnungen ist in Tourismusregionen wie Grindelwald möglich – aber bewilligungspflichtig.
  • Wer in der Schweiz lebt und eine Aufenthaltsbewilligung B oder C besitzt, darf meist eine Immobilie als Hauptwohnsitz kaufen.
  • Erbschaften sind von der Regelung ausgenommen.

Unser Tipp: Frühzeitig klären, was möglich ist

Die Regeln rund um Erst- und Zweitwohnungen sind komplex – besonders bei Neubauten oder Umnutzungen. Wir beraten Sie gerne individuell und helfen Ihnen, die passende Immobilie zu finden – rechtssicher und zukunftsfähig.

Mit Klarheit und Vertrauen zur Traumimmobilie

Der Immobilienkauf im Berner Oberland ist eine Investition in Lebensqualität – ob als Erstwohnsitz, Ferienimmobilie oder Kapitalanlage. Mit unserer Erfahrung, unserem Netzwerk und unserer lokalen Verankerung sorgen wir dafür, dass Sie nicht nur die richtige Immobilie finden, sondern auch den gesamten Prozess stressfrei und rechtssicher durchlaufen.

Ob Sie bereits konkrete Vorstellungen haben oder sich erst orientieren möchten – wir sind für Sie da.

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